Gefahrgutzug Nord 2

Der Gefahrgutzug Nord 2 (GGZ) des Landkreises Hildesheim setzt sich aus Feuerwehren der Gemeinden Schellerten und Söhlde zusammen.

Wir werden von der Rettungsleitstelle der Berufsfeuerwehr Hildesheim alarmiert. Zeitgleich macht sich dann auch der Gerätewagen-Gefahrgut (GWG 3) der Berufsfeuerwehr Hildesheim mit 2 Beamten auf den Weg zur Einsatzstelle.

  

Sollte die Lage es erfordern, dass mehr geschultes Personal benötigt wird, so fährt der

GGZ Nord 1, sowie die Dekon-Einheit der Stadt Hildesheim die Einsatzstelle mit an.

 

 

GWG 3 der BF Hildesheim


 

 

Bei Unfällen  mit Gefahrstoffen ist es notwendig, schnellstmöglich den Namen und die Eigenschaften des betroffenen Stoffes zu ermitteln. Dieses geschieht mit Hilfe der sogenannten "ERI Cards".

Mit Hilfe der Informationen aus den ERI Cards kann die Einsatzleitung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte, der Bevölkerung und der Umwelt anordnen.

 

Zur Bestimmung des Gefahrstoffes wird die UN-Nummer benötigt. Diese ist der orangefarbenen  Warntafel (untere Nummer)oder bei Stückgut dem auf dem Gebinde angebrachten Gefahrenzettel zu entnehmen.

Die obere Nummer auf der Warntafel gibt die Gefahr des Stoffes an.

 

Bedeutung der einzelnen Gefahrennummern:

 

2= Gas

3= entzündbare flüssige Stoffe

4= entzündbare feste Stoffe

5= entzündbarer oxidierender Stoff, oder organ. Peroxid

6= giftiger Stoff

7= radioaktiver Stoff

8= ätzender Stoff

9= verschiedene gefährliche Stoffe

 

Bedeutung zweite und dritte Nummer:

 

0= keine weitere Gefahr

1= Explosionsgefahr

2= Gefahr durch entweichen von Gas

3= Gefahr der Entzündbarkeit

4= selbstentzündliche Stoffe

5= entzündende (oxidierende) Eigenschaften

6= Gefahr durch Giftigkeit

7= Gefahr durch Radioaktivität

8= Gefahr durch Ätzwirkung

9= Gefahr einer heftigen Reaktion

 

Alle Gefahrstoff-Transporter müssen die oben gezeigte Warntafel von außen sichtbar, an ihrem Fahrzeug anbringen

 

 

Zusätzlich sind folgende Gefahrenzettel auf allen Gefahrstostoffen anzubringen!

 

Weiterhin gibt es als zusätzliche Kennzeichnung das Symbol "Umweltgefährdende Stoffe". Dies ist keine Gefahrgutklasse. Die Kennzeichnung muss aber bei Erfüllen der Kriterien mit aufgeführt werden